Schulordnung (Stand Juni 2019)

Die Schulordnung soll dazu beitragen, ein gutes und sinnvolles Zusammenleben in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen zu gewährleisten.

 

 

Verhalten untereinander/Schulregen

In der Grundschule Eicken-Bruche gehen wir höflich und wertschätzend miteinander und mit den eigenen und fremden Gegenständen um. Deshalb gelten bei uns folgende Schulregeln:

     1.     Ich tue keinem weh, auch nicht mit Worten.

     2.   Ich gehe mit den Sachen anderer und auch mit meinen Sachen sorgfältig um. Ich nehme     

           niemandem etwas weg.

     3.   In den Regenpausen darf ich in der Klasse bleiben. Dann beschäftige ich mich in einer   

           angemessenen Lautstärke.

     4.   Ich halte die Schule sauber.

     5.   Die Toiletten verlasse ich so, wie ich sie vorfinden möchte.

     6.   In den Pausen halte ich mich nicht am Fahrradstand oder auf den Toiletten auf.

 

Schulbeginn

Die Frühaufsicht auf dem Schulhof beginnt um 7.45 Uhr. Nach dem Klingeln um 7.55 Uhr gehen die Schüler geordnet in die Klassenräume. Unterrichtsbeginn ist pünktlich um 8.00 Uhr.

 

Pausen

In der ersten und zweiten großen Pause sind alle Schüler auf dem Schulhof. Zu Beginn jeder Hofpause achten die Lehrkräfte darauf, dass alle Kinder die Klassenräume verlassen. Das Schulgebäude wird in der Pause nur betreten, um zur Toilette zu gehen. Bei schlechtem Wetter (ein besonderes Klingelzeichen gibt die Schlechtwetterpause bekannt) bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte teilen sich den verschiedenen Ebenen und Fluren zu.

 

Schulhof

Ohne Erlaubnis des aufsichtführenden Lehrers darf kein Kind das Schulgrundstück verlassen. Fahrradfahren auf dem Schulhof ist während des Unterrichtsbetriebes nicht gestattet. Bei sehr nassem Wetter werden Rasen- und Sandflächen gesperrt.

Das Werfen mit Sand, Steinen, Schneebällen, Früchten von Bäumen ist nicht erlaubt. Sand und Schnee sind vor Betreten des Schulgebäudes von den Schuhen abzuklopfen. Die Straßenschuhe werden nach der Pause ausgezogen – in den Klassen werden Hausschuhe getragen. Die Schuhe werden paarweise in das dafür vorgesehene Regal gestellt.

 

Toiletten

Die Toiletten werden von den Schülern ordnungsgemäß benutzt und in gutem Zustand verlassen.

 

Ordnung in der Klasse

Die Kinder stellen beim Verlassen der Klassenräume am Ende des Unterrichts die Stühle hoch und achten darauf, dass weder Papier noch andere Abfälle auf dem Fußboden und in den Tischfächern liegen.

 

Fundsachen
Fundsachen werden in der Schule gesammelt. Die Eltern achten darauf, dass ihre Kinder verlorene Sachen umgehend suchen und in den Sammelkisten nachschauen. Hilfreich ist es auch, wenn Jacken und Turnbeutel mit dem Namen und der Klasse des Kindes gekennzeichnet sind. Da die Kinder ihre eigenen Kleidungsstücke, Turnbeutel, Schwimmtaschen o.ä. zum Teil nicht erkennen, werden die Fundsachen bei Elternsprechtagen im Forum ausgelegt. Danach werden diese gespendet.

 

 

Garderobe

Garderobe ist nicht mit in die Klasse zu nehmen (Ausnahme Containerklassen). In der im Schulflur aufzuhängenden Kleidung dürfen keine Wertgegenstände verbleiben. Die Schule übernimmt für gestohlene Sachen keine Haftung.

 

Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss haben alle Schüler die Schule und das Schulgrundstück unverzüglich zu verlassen und den direkten Heimweg anzutreten. Die Schule wird von den Lehrkräften oder den pädagogischen Mitarbeiterinnen, die als letzte das Gebäude verlassen, abgeschlossen.

 

Hinweis zu den religiösen Feiertagen
An allen religiösen Feiertagen außerhalb der Ferien findet Unterricht lt. Stundenplan statt. Kinder, die an religiösen Feierlichkeiten teilnehmen möchten, werden für die Dauer der Veranstaltung beurlaubt. Die Klassenlehrer sind rechtzeitig schriftlich darüber zu informieren.

 

Ferienordnung

Im Ferienerlass heißt es, dass Sonderurlaub für Schüler/innen vor und nach den Ferien nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden kann.

 

Hochsommerliche Temperaturen
Sollten hochsommerliche Temperaturen auftreten und den Unterricht erheblich beeinträchtigen, dann werden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Eicken-Bruche bis zum Ende des regulären Schultages betreut.

 

Hinweis auf Extremwetterlagen
Gefährliche Glätte oder Eisregen können unvermutet auftreten. Eltern haben in diesen Fällen das Recht darüber zu entscheiden, ob das Kind bei extremen Witterungsbedingungen (besonders bei Glatteis) für einen Tag zu Hause bleiben soll. Die Schule ist umgehend zu informieren.
Bei drohenden Extremwetterlagen haben Eltern das Recht, ihre Kinder unverzüglich von der Schule abzuholen. Für alle anderen ist eine Betreuung gewährleistet.

Es gilt die Ankündigung des Landkreises, der in den Medien einen möglichen Unterrichtsausfall bekannt gibt. Auf der Homepage des Landkreises können Eltern einen Benachrichtigungsservice (Katwarn) abonnieren.

 

Notfall Nr.

Die Schule benötigt ein bis zwei Notfallnummern, über die die Eltern oder eine andere Kontaktperson in jedem Fall erreicht werden können.
Aus rechtlichen Gründen wird bei erfolgloser Kontaktaufnahme – wenn nötig – ein Notruf abgesetzt, um das Kind medizinisch ordnungsgemäß zu versorgen.

Änderungen des Wohnsitzes und/oder einer Telefonnummer müssen der Schule schnellstmöglich mitgeteilt werden.

Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten benötigt die Schule die Anschrift beider Elternteile.

 

Krankheitsfall
Lehrer und Schüler/innen, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt sind oder bei denen eine solche Krankheit vermutet wird, dürfen die Schule nicht besuchen. Dazu gehören „Kinderkrankheiten“ wie Röteln, Masern, Scharlach usw. Die Schule ist unverzüglich zu informieren.

Im Falle von Kopfläusen dürfen Kinder oder betroffene Lehrer erst dann wieder zur Schule kommen, wenn sichergestellt ist, dass kein Befall von Läusen mehr vorliegt.

Kinder, die krankheitshalber fehlen, sind von den Eltern am Tag der Erkrankung telefonisch oder per E-Mail abzumelden. Zusätzlich ist nach dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

 

Busverkehr

Schüler, die zum Schwimmunterricht nach Melle fahren oder in einen Sonderbus einsteigen wollen, versammeln sich auf dem Schulhof, auf keinen Fall in der Einfahrt zum Schulhof. Sie werden von der aufsichtführenden Person zum Bus geführt.

 

Fahrradstand

Fahrräder sind abzuschließen, da sonst bei Diebstahl die Versicherung des Schulträgers keine Haftung übernimmt. Die Kinder halten sich in den Pausen nicht am Fahrradstand auf.

 

 

Mobiltelefone, Tablet-PC u. a. digitale Medienabspielgeräte

Handys sowie andere elektronische Geräte sind im Unterricht untersagt und auszuschalten. Vor Klassenarbeiten sind diese entweder in den Taschen zu belassen oder auf dem Pult des Lehrers abzulegen. Jegliche Aufnahmen sind verboten.

 

Fahrradfahren zur Schule

Alle Kinder unserer Schule sind auf dem direkten, kürzesten und sichersten Weg zur Schule versichert. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind mit dem Fahrrad fahren darf. Voraussetzung ist ein verkehrssicheres Fahrrad, möglichst das Tragen eines Helmes und Vertrauen in die Verkehrstüchtigkeit des Kindes.

 

Alarm

Im Brandfall setzt die Lehrkraft, die den Brand entdeckt, sofort die Alarmanlage in Betrieb. Ertönt während der Unterrichtszeit die Alarmanlage, verlassen alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, unverzüglich geordnet die Schule und versammeln sich auf dem Sammelplatz.

Die aufsichtführende Lehrkraft nimmt das Klassenbuch mit nach draußen und kontrolliert, ob alle Kinder das Schulgebäude verlassen haben.

Die Feuerwehr ist unverzüglich von der Lehrkraft, die dem Telefon am nächsten unterrichtet zu benachrichtigen.

 

Erlass des Kultusministeriums zum Umgang mit Alkohol und Nikotin
An allen Schulen des Landes Niedersachsen gilt ein generelles Rauchverbot und ein Verbot für den Verzehr von Alkohol. Dies gilt nicht nur zu den Unterrichtszeiten, sondern auch bei allen schulischen Veranstaltungen auf dem Schulgelände oder an anderen Orten.

 

Erziehungskonzept

 

Alle an Schule Beteiligten halten sich an die vereinbarten Regeln und handeln nach dem Erziehungskonzept.